Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
MOKATI Fotos und Film OHG · Marke AINOVORA · Stand: Juli 2026 · Version 1
Gemäß Art. 28 DSGVO sind Unternehmen, die personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten lassen, verpflichtet, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abzuschließen. Für Kunden von Visibility OS übernimmt AINOVORA (MOKATI Fotos und Film OHG) die Rolle des Auftragsverarbeiters.
Die nachfolgende Übersicht fasst die wesentlichen Inhalte der AVV zusammen. Den vollständigen Vertragstext können Sie als PDF herunterladen. Die rechtsverbindliche Zustimmung erfolgt im Kunden-Workspace bei der Einrichtung.
1. Gegenstand und erfasste Leistungen
Diese Vereinbarung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch AINOVORA im Auftrag des Kunden im Rahmen folgender Leistungen, soweit diese beauftragt sind:
- Visibility OS (SaaS-Plattform)
- Hosting und Betrieb von Websites oder Landingpages
- Formular- und Anfrageverarbeitung
- CRM- und Kontaktverwaltung
- Tracking und Monitoring
- Google- / Instagram-Integrationen
- Content- und KI-gestützte Assistenzfunktionen
- Technische Wartung und Support
Die Dauer richtet sich nach dem zugrundeliegenden Hauptvertrag. Die Vereinbarung endet grundsätzlich mit Beendigung des Hauptvertrags.
2. Verarbeitete Datenkategorien
Je nach beauftragten Leistungen können folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
- Stamm- und Kontaktdaten
- Kommunikations- und Anfragedaten
- CRM-, Lead- und Vertragsdaten
- Website-Nutzungsdaten, technische Logdaten, Tracking- und Eventdaten
- Content- und Redaktionsdaten
- Google Search Console- / Business Profile-Daten
- Instagram-Profil- und Mediendaten sowie OAuth-Verbindungsdaten
- KI-generierte Vorschläge und Zusammenfassungen
Betroffen können sein: Mitarbeiter und Nutzer des Kunden-Workspaces, Kunden und Interessenten des Auftraggebers, Websitebesucher, Anfragende über Formulare sowie sonstige Personen, deren Daten der Auftraggeber einbringt.
3. Unterauftragsverarbeiter
AINOVORA setzt zur Leistungserbringung geprüfte Unterauftragsverarbeiter ein. Die vollständige, aktuelle Liste finden Sie auf der Seite Unterauftragsverarbeiter / Subunternehmer.
Drittlandübermittlungen erfolgen ausschließlich auf Basis geeigneter Garantien (EU-SCC, Angemessenheitsbeschluss oder EU-U.S. Data Privacy Framework). Die zentrale Datenhaltung liegt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union.
4. Wesentliche Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers
- Vertraulichkeit und Verpflichtung aller beteiligten Personen
- Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO
- Unterstützung bei Betroffenenrechten, Datenpannenmeldungen und Behördenanfragen
- Information über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende
AVV Version 1 · Stand Juli 2026
Vollständigen Vertragstext (16 Abschnitte inkl. Anlagen) als PDF herunterladen.
Der Download ersetzt keine Zustimmung. Die rechtsverbindliche Bestätigung erfolgt im Kunden-Workspace.
5. Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu Drittlandübermittlungen und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
6. Kontakt
Bei Fragen zur Auftragsverarbeitung wenden Sie sich bitte an:
MOKATI Fotos und Film OHG
Ottostr. 2, 85551 Kirchheim bei München
E-Mail: andreas@ainovora.de
Telefon: +49 155 61326957
